Öffentliche Planauflage Gestaltungs- und Teilzonenplan Chaletweg
Öffentliche Planauflage
Gestützt auf § 15 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden folgende Akten öffentlich aufgelegt:
- Gestaltungsplan Chaletweg GB Nrn. 2301 und 2575 mit Sonderbauvorschriften
- Teilzonenplan Chaletweg GB Nrn. 2301 und 2575
- Teilzonenplan Chaletweg, Änderung Gesamtplan
Orientierend können zudem eingesehen werden:
(gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden)
- Raumplanungsbericht
- Richtprojekt
Auflagedauer: 14. März – 12. April 2024
während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Auflageort: Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen
Während der Auflagedauer werden die Planungsunterlagen zudem auf der Homepage der Einwohnergemeinde Egerkingen (www.egerkingen.ch) aufgeschaltet.
Rechtsmittel
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die Auflageakten besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen, Einsprache erheben.
Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | |||
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01_Gestaltungsplan Chaletweg | Download | 0 | 01_Gestaltungsplan Chaletweg |
02_Sonderbauvorschriften Chaletweg | Download | 1 | 02_Sonderbauvorschriften Chaletweg |
03_22107_2_TZP | Download | 2 | 03_22107_2_TZP |
04_22107_3_Änderung_Gesamtplan | Download | 3 | 04_22107_3_Änderung_Gesamtplan |
05_Raumplanungsbericht Chaletweg | Download | 4 | 05_Raumplanungsbericht Chaletweg |
06_Richtprojekt | Download | 5 | 06_Richtprojekt |