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Bezug der Hundesteuer 2024

21. März 2024

Wir machen alle Hundehalter/innen darauf aufmerksam, dass sie gemäss dem Gesetz über das Halten von Hunden verpflichtet sind, in ihrer Wohnsitzgemeinde für jeden meldepflichtigen im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1. Januar 2024 geboren wurde, eine jährliche Abgabe zu entrichten.

 

Die Einwohnergemeinden ziehen bei den Hundehaltenden jährlich eine Hundesteuer und eine Kontrollzeichengebühr ein, letztere geht vollumfänglich an den Kanton. Für das Jahr 2024 wird den Hundehalter/innen von Egerkingen nur die Hundesteuer von CHF 80.– in Rechnung gestellt. Die Kontrollzeichengebühr von zusätzlich CHF 40.– entfällt im Jahr 2024 aufgrund der geplanten Teilrevision des kantonalen Hundegesetzes.

 

Alle Einwohner/innen, welche im AMICUS als Hundehalter/in registriert sind, erhalten in den nächsten Tagen eine Rechnung.

 

Mit der 1. Mahnung wird zusätzlich eine Mahngebühr von CHF 50.– auf nicht bezahlte Hundesteuern erhoben.

 

Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank AMICUS registriert sein. Die Hundehalter/innen sind dafür verantwortlich, dass die registrierten Daten stimmen und Ereig­nisse wie Anschaffung, Halterwechsel, Wegzug oder Tod eines Hundes umgehend in der Datenbank geändert werden. Hundehalter/innen, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, machen sich strafbar.

 

Wichtig: Vom 1. April - 31. Juli des Jahres gilt generelle Leinenpflicht im Wald.

 

Einwohnergemeinde Egerkingen

Gemeindeverwaltung

Hund
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