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Bezug der Hundesteuer 2017

9. März 2017
Gemäss Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden, sind Hundehalter verpflichtet, für jeden im Kanton gehaltenen Hund, der vor dem 1.1.2017 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten. In Egerkingen beträgt diese CHF 80.–, zuzüglich kantonale Kennzeichnungskontrollgebühr von CHF 40.–, total CHF 120.–.
Weitere Informationen zur Hundesteuerabgabe finden Sie nachstehend, Wissenswertes zur Registrierung unter folgenden Link:

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Inserat Hundesteuerbezug 2017.pdf Download 0 Inserat Hundesteuerbezug 2017.pdf