Öffentliche Planauflage Gestaltungsplan Dreier Industriestrasse
Gestützt auf die § 15 ff und die § 44 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden folgende Akten öffentlich aufgelegt:
Gestaltungsplan Dreier Industriestrasse mit Sonderbauvorschriften
(GB Nr. 1658)
Orientierend kann zudem eingesehen werden:
(gegen diese Unterlage kann keine Einsprache eingereicht werden)
- Raumplanungsbericht
- Umweltverträglichkeitsbericht
Auflagezeit: 5. April – 4. Mai 2018
während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten
der Gemeindeverwaltung
Auflageort: Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen
Rechtsmittel
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die Auflageakten besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen, Einsprache erheben.
Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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6868_1_Gestaltungsplan_OriginalAuflage_180328.pdf | Download | 0 | 6868_1_Gestaltungsplan_OriginalAuflage_180328.pdf |
RPB_Dreier_AG_Auflageex_180326.pdf | Download | 1 | RPB_Dreier_AG_Auflageex_180326.pdf |
UVB_Dreier_AG_Auflageex_180326.pdf | Download | 2 | UVB_Dreier_AG_Auflageex_180326.pdf |