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Öffentliche Planauflage Gestaltungsplan Dreier Industriestrasse

5. April 2018
ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE

Gestützt auf die § 15 ff und die § 44 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden folgende Akten öffentlich aufgelegt:


Gestaltungsplan Dreier Industriestrasse mit Sonderbauvorschriften
(GB Nr. 1658)

Orientierend kann zudem eingesehen werden:
(gegen diese Unterlage kann keine Einsprache eingereicht werden)
  • Raumplanungsbericht
  • Umweltverträglichkeitsbericht

Auflagezeit: 5. April – 4. Mai 2018
während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten
der Gemeindeverwaltung

Auflageort: Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen

Rechtsmittel
Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die Auflageakten besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Einwohnergemeinde, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen, Einsprache erheben.
Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
6868_1_Gestaltungsplan_OriginalAuflage_180328.pdf Download 0 6868_1_Gestaltungsplan_OriginalAuflage_180328.pdf
RPB_Dreier_AG_Auflageex_180326.pdf Download 1 RPB_Dreier_AG_Auflageex_180326.pdf
UVB_Dreier_AG_Auflageex_180326.pdf Download 2 UVB_Dreier_AG_Auflageex_180326.pdf