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Anmeldung

Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich Willkommen!

Wenn Sie in Egerkingen neu Ihren Wohnsitz oder Aufenthalt begründen, müssen Sie sich von Gesetzes wegen innert 14 Tagen anmelden (§ 3 Abs. 1 Gemeindegesetz, BGS 131.1).
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung erst möglich ist, wenn Sie sich in Ihrer früheren Wohngemeinde abgemeldet haben. 

Ihren Zuzug können Sie via eUmzug oder persönlich bei uns am Schalter melden.

Wer kann eUmzug nutzen?

  • Schweizer*innen 
  • EU-/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis B oder C


Was gilt es bei der Anmeldung via eUmzug zu beachten?

  • Die Anmeldung via eUmzug ist nur möglich, wenn die frühere Wohngemeinde eUmzug ebenfalls anbietet.
  • EU-/EFTA-Staatsangehörige, welche ausserkantonal zuziehen, haben uns nach erfolgter Anmeldung via eUmzug umgehend ihren Original-Ausländerausweis einzureichen.

 

Was gilt es bei der Anmeldung persönlich am Schalter zu beachten?


Bei der Anmeldung persönlich am Schalter benötigen wir von Schweizer*innen folgende Unterlagen:

  • Identitätskarte oder Reisepass
  • Familienbüchlein/-ausweis oder Geburtsschein (nur bei Zuzug mit Kindern)
  • Urteil gerichtliche Trennung resp. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug mit Kindern)
  • Mietvertrag zur Feststellung des gesetzlichen Wohnsitzes und der Wohnungszuteilung oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung resp. des Eigentümers, falls Sie bei jemandem zur Untermiete wohnen
  • Krankenkassennachweis (Police oder Karte); bei Familien benötigen wir den Nachweis aller Familienangehörigen


Bei der Anmeldung persönlich am Schalter benötigen wir von EU-/EFTA-Staatsangehörigen folgende Unterlagen:

  • Pass oder Identitätskarte
  • Original-Ausländerausweis 
  • Eheschein (wenn die Heirat im Ausland erfolgt ist)
  • Familienbüchlein/-ausweis oder Geburtsschein 
  • Urteil gerichtliche Trennung resp. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsnachweis (nur bei Zuzug mit Kindern)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag zur Feststellung des gesetzlichen Wohnsitzes oder Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung resp. des Eigentümers, falls Sie bei jemandem zur Untermiete wohnen
  • Krankenkassennachweis (Police oder Karte); bei Familien benötigen wir den Nachweis aller Familienangehörigen

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