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Abmeldung

Sie ziehen aus unserer Gemeinde weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!

Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in Egerkingen aufgeben, müssen Sie sich von Gesetzes wegen innert 14 Tagen abmelden (§ 3 Abs. 2 Gemeindegesetz, BGS 131.1).
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung am neuen Wohnort erst nach erfolgter Abmeldung möglich ist.

Ihren Wegzug können Sie via eUmzug oder persönlich bei uns am Schalter melden. Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich.


Wer kann eUmzug nutzen?

  • Schweizer/innen 
  • EU-/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis B oder C


Was gilt es bei der Abmeldung via eUmzug zu beachten?

  • Die Abmeldung via eUmzug ist nur möglich, wenn die neue Wohngemeinde eUmzug ebenfalls anbietet.
  • Ihren Heimatschein stellen wir direkt der neuen Wohngemeinde zu. 
  • EU-/EFTA-Staatsangehörige, welche ausserkantonal wegziehen, haben nach ihrer Abmeldung via eUmzug den Original-Ausländerausweis umgehend bei der neuen Wohngemeinde einzureichen.

 

Was gilt es bei der Abmeldung persönlich am Schalter zu beachten?

Bitte bringen Sie für die Abmeldung persönlich am Schalter Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass resp. Ausländerausweis sowie Ihren Schriftenempfangsschein (nur Schweizer/innen) mit. 


ABMELDUNGEN INS AUSLAND
Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich.
Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie vorzeitig Ihre Steuererklärung einreichen, zudem benötigen wir Ihre neue Wohnadresse im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz.
Bitte vereinbaren Sie mit der Verwaltung mindestens zwei Monate vor dem geplanten Wegzug einen Termin, damit wir gemeinsam mit Ihnen die notwendigen Schritte besprechen können.

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