Eidg. und kantonale Volksabstimmung vom 29. November 2020
Informationen
- Datum
- 29. November 2020
- Lokalität
- Das Wahl-/Stimmlokal befindet sich im Parterre der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 22.
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
- Beschreibung
Die Initiative verlangt, dass Schweizer Unternehmen prüfen, ob im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland eingehalten werden. Dabei müssen sie nicht nur ihre eigene, sondern auch die Tätigkeit ihrer Tochterunternehmen, Zulieferer und Geschäftspartner überprüfen. Sie müssen falls nötig Massnahmen ergreifen sowie Bericht erstatten. Zudem sollen Schweizer Unternehmen neu auch für Schäden haften, die von ihnen kontrollierte Unternehmen verursachen. Sie haften dann nicht, wenn sie beweisen können, dass sie die Sorgfaltsprüfungspflichten eingehalten haben. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedet. Auch dieser sieht neue Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung vor. Verstösse werden mit Busse bestraft. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und er nicht mit einem Referendum erfolgreich bekämpft wird.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
247
640
- Leer
- 5
- Stimmberechtigte
- 2'198
- Stimmbeteiligung
- 40.6 %
- Ebene
- Bund
Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»
- Beschreibung
Wie die meisten Länder ist auch die Schweiz an der Herstellung von Kriegsmaterial beteiligt. Einerseits produzieren Schweizer Unternehmen Waffen oder Bestandteile davon. Andererseits finanzieren Schweizer Investoren in- und ausländische Kriegsmaterialproduzenten mit. Für Kriegsmaterial gelten hierzulande strenge Vorschriften. Die Herstellung und der Export sind bewilligungspflichtig. Atomwaffen, biologische und chemische Waffen, Streumunition und Personenminen sind verboten. Sie dürfen weder hergestellt, noch darf mit ihnen gehandelt werden. Und es ist verboten, die Produktion solcher Waffen zu finanzieren (Finanzierungsverbot).
Dieses Finanzierungsverbot geht dem Initiativkomitee zu wenig weit. Es will die Finanzierung von sämtlichem Kriegsmaterial verbieten. So dürfte beispielsweise auch die Herstellung von Sturmgewehren, Panzern und deren Bestandteilen nicht mehr finanziert werden. Das Verbot soll neben der Kreditvergabe an Kriegsmaterialproduzenten auch den Besitz ihrer Aktien umfassen sowie den Besitz von Anlageprodukten wie Fonds, die Aktien dieser Produzenten enthalten. Vom Verbot betroffen wären die Schweizerische Nationalbank, die Stiftungen, die AHV/IV und die Pensionskassen. Zudem soll sich die Schweiz weltweit dafür einsetzen, dass dieses Finanzierungsverbot auch für Banken und Versicherungen gilt. Wirtschaftlich tangiert wären nicht nur Rüstungskonzerne, sondern auch Zulieferbetriebe, darunter viele kleinere und mittlere Unternehmen (KMU).- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
188
696
- Leer
- 7
- Stimmberechtigte
- 2'198
- Stimmbeteiligung
- 40.5 %
- Ebene
- Bund
Kantonale Vorlagen
Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei
- Beschreibung
Worum geht es?
Die fortschreitende Digitalisierung führt zu neuen Kriminalitätsformen (Cyberdelikten). Mit der Gesetzesänderung werden der Polizei die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt, um die Bevölkerung vor diesen neuen Gefahren zu schützen und Straftaten zu verhindern. Die Vorlage schliesst Gesetzeslücken. Die Polizei des Kantons Solothurn soll, wie in den meisten anderen Kantonen auch, handeln dürfen, bevor etwas passiert. Mit jedem Delikt, das die Polizei verhindert, werden weniger Menschen zu Opfern.
Welches sind die wichtigsten Änderungen des Gesetzes über die Kantonspolizei?- Die Polizeiausbildung wird auf zwei Jahre verlängert und das Aufgabengebiet der Polizeilichen Sicherheitsassistenten (PSA) wird massvoll erweitert.
- Die Gründe für Vorladung und Vorführung werden abschliessend bestimmt.
- Der Einsatz unbemannter Luftfahrtzeuge (Drohnen) und der elektronische Datenaustausch werden geregelt.
- Für die automatisierte Fahrzeugfahndung und die verdeckte Fahndung werden Rechtsgrundlagen geschaffen.
- Der Anwendungsbereich der verdeckten Vorermittlung wird angepasst.
Weshalb sind die Änderungen nötig?
Die Verlängerung der Polizeiausbildung setzt eine Vorgabe des Bundesrechts um. Polizeiliche Sicherheitsassistenten können aufgabengerecht eingesetzt werden.
Vorladung und Vorführung steigern die Effizienz im sicherheits- und verwaltungspolizeilichen Bereich.
Mit der Nutzung unbemannter Luftfahrzeuge, der automatisierten Fahrzeugfahndung und des elektronischen Datenaustauschs zwischen Polizeibehörden soll auch die Polizei im Sinne der effizienten Aufgabenerfüllung vom technischen Fortschritt profitieren können.
Moderne Kriminalitätsformen (Cyberdelikte) können nicht mit herkömmlichen Ermittlungsmethoden verhindert werden. Die Erfahrung in andern Kantonen zeigt: Damit die Polizei schwere Straftaten rechtzeitig erkennen und verhindern kann, muss sie in gewissen Situationen und bei konkreten Anhaltspunkten, dass eine schwere Straftat vor der Ausführung steht, verdeckt vorgehen dürfen. Dies bedeutet, dass sich Korpsangehörige nicht von vorneherein als Polizist oder Polizistin zu erkennen geben (verdeckte Fahndung oder verdeckte Vorermittlung).
- Formulierung
- Wollen Sie «Die Änderung vom 29. November 2020 des Gesetzes über die Kantonspolizei» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
653
225
- Leer
- 8
- Stimmberechtigte
- 2'198
- Stimmbeteiligung
- 40.3 %
- Ebene
- Kanton