Bürgergemeinde Egerkingen
Die Bürgergemeinde Egerkingen im Portrait
Die Bürgergemeinden umfassen alle in ihrer Gemeinde Heimatberechtigten, ohne Rücksicht auf deren Wohnsitz. Stimm- und wahlberechtigt ist in der Heimatgemeinde nur, wer in dieser Wohnsitz hat.
Die Bürgergemeinde Egerkingen ist eine von 99 (Stand 01.01.2018) eigenständigen Bürgergemeinden des Kantons Solothurn. Gemäss Information der Zivilstandsaufsicht Kanton Solothurn zählt sie weltweit rund 4'300 Bürger (Stand November 2018), davon sind 601 in Egerkingen ansässig (Stand April 2019).
Im Sinne der Kantonsverfassung nimmt die Bürgergemeinde vor allem folgende Aufgaben wahr:
- die naturnahe Bewirtschaftung des Waldes und dessen Pflege als Erholungsgebiet
- die Erteilung des Gemeindebürgerrechts