Gemeinderat
Der Gemeinderat, welcher gleichzeitig auch Bürgerrat ist, besteht aus 7 Mitgliedern und ist für eine Amtsperiode von 4 Jahren gewählt. Er ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde (Exekutive).
Dem Gemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes einem anderen Organ übertragen sind. Er kann seine Verfügungsbefugnisse einem Ausschuss des Gemeinderates oder Personen aus der Verwaltung übertragen.
Öffnungszeiten
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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