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Volksabstimmung vom 7. März 2021

Informationen

Datum
7. März 2021
Lokalität
Das Wahl-/Stimmlokal befindet sich im Parterre der Gemeindeverwaltung an der Bahnhofstrasse 22 und ist am Wahl-/Abstimmungssonntag von 10.00 - 11.00 Uhr geöffnet.
Kontakt
Elvira Biedermann, Bereichsleiterin Zentrale Dienste

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot»

Angenommen
Beschreibung

Seit mehreren Jahren werden in der Schweiz Diskussionen um ein Verhüllungsverbot geführt. Der Bundesrat und das eidgenössische Parlament sprachen sich immer gegen ein schweizweites Verbot aus. Auf kantonaler Ebene haben St. Gallen und Tessin ein Verhüllungsverbot für das Gesicht eingeführt. Andere Kantone haben sich dagegen entschieden. In zahlreichen Kantonen gelten Vermummungsverbote bei Kundgebungen.

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Diese Vorschrift würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugänglich sind: beispielsweise auf der Strasse, in Amtsstellen, im öffentlichen Verkehr, in Fussballstadien, Restaurants, Läden oder in der freien Natur. Ausnahmen wären ausschliesslich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich sowie aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Weitere Ausnahmen, beispielsweise für verhüllte Touristinnen, wären ausgeschlossen.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 64,07 %
699
Nein-Stimmen 35,93 %
392
Leer
1
Ungültig
1
Stimmberechtigte
2'205
Stimmbeteiligung
49.6 %
Ebene
Bund
Name
20210307 Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen eidg.pdf (PDF, 723.5 kB) Download 0 20210307 Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen eidg.pdf

Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID)

Abgelehnt
Beschreibung

Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen beziehen will, muss sich meistens identifizieren. Dafür gibt es heute verschiedene Verfahren, oft mit Benutzername und Passwort. Aber keines ist in der Schweiz gesetzlich geregelt, und für keines übernimmt der Bund die Garantie, dass es sicher und zuverlässig funktioniert. Deshalb haben Bundesrat und Parlament ein Gesetz ausgearbeitet als Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identität, die E-ID. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.

Das neue Gesetz regelt, wie Personen im Internet mit der E-ID eindeutig identifiziert werden, damit sie Waren oder Dienstleistungen einfach und sicher online bestellen können. Zum Beispiel können sie damit ein Bankkonto eröffnen oder ein amtliches Dokument anfordern. Die E-ID ist freiwillig. Wer eine will, stellt zuerst bei einer vom Bund anerkannten E-ID Anbieterin einen Antrag. Die Anbieterin übermittelt den Antrag an den Bund, der die Identität der antragstellenden Person prüft und der Anbieterin grünes Licht für die Ausstellung der E-ID gibt. Die technische Umsetzung der E-ID überlässt der Bund den Anbieterinnen. Das können Unternehmen, Kantone und Gemeinden sein. Der Bund kontrolliert sie laufend. Bei der Ausstellung und der Nutzung der E-ID fallen wie bei jedem Identifizierungsverfahren persönliche Daten an. Bei der E-ID sind die Vorschriften zum Datenschutz noch strenger als üblich.

Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 44,48 %
475
Nein-Stimmen 55,52 %
593
Leer
15
Ungültig
1
Stimmberechtigte
2'205
Stimmbeteiligung
49.2 %
Ebene
Bund
Name
20210307 Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen eidg.pdf (PDF, 723.5 kB) Download 0 20210307 Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen eidg.pdf

Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien

Angenommen
Beschreibung

Schweizer Unternehmen sind auf Exporte und verlässliche Wirtschaftsbeziehungen angewiesen. Um ihnen den Zugang zu ausländischen Märkten zu sichern und zu verbessern, unterhält die Schweiz ein breites Netzwerk von Abkommen mit Partnerländern. Heute erschweren hohe Zölle und andere Barrieren den Handel mit Indonesien, dem bevölkerungsmässig viertgrössten Land der Welt. Deshalb hat die Schweiz auch mit Indonesien ein Abkommen ausgehandelt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Kritisiert wird insbesondere, dass die Schweiz die Zölle für Palmöl unter bestimmten Voraussetzungen senkt.

Das Abkommen sieht vor, dass alle wichtigen Schweizer Güter zollfrei nach Indonesien exportiert werden können. Es bringt Schweizer Unternehmen auf dem wachsenden indonesischen Markt in eine mindestens gleich gute Ausgangslage wie ihre ausländische Konkurrenz. Im Gegenzug schafft die Schweiz die Zölle für indonesische Industrieprodukte ab. Für Agrarprodukte hingegen baut sie die Zölle nur teilweise ab, dies zum Schutz der Schweizer Landwirtschaft. Indonesien und die Schweiz verpflichten sich zu einem Handel, der mit einer nachhaltigen Entwicklung im Einklang steht. Für den Import von indonesischem Palmöl sieht das Abkommen für eine beschränkte Menge gewisse Zollreduktionen vor. Wer Palmöl zu diesen Bedingungen importieren will, muss nachweisen, dass es unter Einhaltung der vereinbarten Umwelt- und Sozialauflagen produziert wurde.

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20.12.2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 58,90 %
619
Nein-Stimmen 41,10 %
432
Leer
26
Ungültig
2
Stimmberechtigte
2'205
Stimmbeteiligung
48.9 %
Ebene
Bund
Name
20210307 Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen eidg.pdf (PDF, 723.5 kB) Download 0 20210307 Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen eidg.pdf