Kantonale Volksabstimmung vom 25. April 2021
Informationen
- Datum
- 25. April 2021
- Lokalität
- Das Wahl-/Stimmlokal befindet sich im Parterre der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 22
- Kontakt
- Elvira Biedermann
Kantonale Vorlagen
Kantonale Volksabstimmung vom 25. April 2021 über «Leistung von Akontozahlungen an die Ertragsausfälle 2020 der Solothurner Spitäler und Kliniken aufgrund der Covid-19-Pandemie»
- Beschreibung
Leistung von Akontozahlungen an die Ertragsausfälle 2020 der Solothurner Spitäler und Kliniken aufgrund der Covid-19-Pandemie
Der Bundesrat verpflichtete die öffentlichen und privaten Spitäler im Zusammenhang mit der Covid-19- Pandemie, zwischen dem 17. März und 26. April 2020, auf nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Therapien zu verzichten. Im Kanton Solothurn waren die Pallas Kliniken AG, die Privatklinik Obach und die Solothurner Spitäler AG (soH) davon betroffen. Das vom Bund angeordnete Behandlungsverbot führte zu erheblichen Ertragsausfällen. Das eidgenössische Epidemiengesetz (EpG) regelt nicht, wer diese finanzielen Folgen zu tragen hat. Der Kanton Solothurn setzt sich, zusammen mit allen anderen Kantonen, weiterhin vehement dafür ein, dass sich mindestens der Bund und wenn möglich auch die Versicherer an den Ertragsausfällen beteiligen werden.
Die Kantone tragen aber mindestens eine Mitverantwortung, da sie für die Sicherstellung der Spitalversorgung für ihre Bevölkerung zu sorgen haben. Die vom Behandlungsverbot betroffenen Spitäler und Kliniken haben dem Kanton für die Berechnung der Ertragsausfälle detaillierte Daten zur Verfügung gestellt. Die Ertragsausfälle sollen mit Vorauszahlungen zu 75 Prozent abgegolten werden. Von den insgesamt 16,2 Mio. Franken entfallen 3,1 Mio. Franken auf die Pallas Kliniken AG, 1,3 Mio. Franken auf die Privatklinik Obach und 11,8 Mio. Franken auf die soH. Bei der definitiven Abrechnung werden auch allfällige Zahlungen von Bund und Krankenversicherern sowie Erkenntnisse aus der Jahresrechnung 2020 der Spitäler und Kliniken berücksichtigt, insbesondere, ob Ertragsausfälle im Laufe des Jahres aufgeholt wurden.
Der Kantonsrat hat die Akontozahlungen am 27. Januar 2021 einstimmig beschlossen. Da in Bezug auf die Höhe und den Zeitpunkt der Leistung der Akontozahlungen ein nicht unerheblicher Handlungsspielraum besteht, handelt es sich um neue – und nicht um gebundene – Ausgaben. Deshalb unterliegt die Vorlage der Volksabstimmung.Kantons- und Regierungsrat empfehlen die Leistung von Akontozahlungen an die Ertragsausfälle 2020 der Solothurner Spitäler und Kliniken aufgrund der Covid-19-Pandemie aus folgenden Gründen anzunehmen:
- Die Kantone sind für die Sicherstellung der Spitalversorgung für ihre Bevölkerung zuständig.
- Die Spitäler und Kliniken sollen für die mit dem Behandlungsverbot verbundenen Ertragsausfälle fair entschädigt werden.
- Nur Ertragsausfälle im Zusammenhang mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie der Invaliden-, Militär- und Unfallversicherung werden berücksichtigt, nicht jedoch Ertragsausfälle im Zusatzversicherungsbereich (halbprivat- und privatversicherte Patientinnen und Patienten).
- Für das Jahr 2020 dürfen die Empfänger der Akontozahlungen keine Dividenden ausbezahlen.
- Formulierung
- Wollen Sie die kantonale Volksabstimmung vom 25. April 2021 über «Leistung von Akontozahlungen an die Ertragsausfälle 2020 der Solothurner Spitäler und Kliniken aufgrund der Covid-19-Pandemie» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
612
254
- Leer
- 26
- Stimmberechtigte
- 2'213
- Stimmbeteiligung
- 40.3 %
- Ebene
- Kanton
Name | |||
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20210425 Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen kant.pdf (PDF, 444.75 kB) | Download | 0 | 20210425 Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen kant.pdf |