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Inhalt

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

Informationen

Datum
15. Mai 2022
Lokalität

Das Wahl-/Stimmlokal befindet sich im Parterre der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 22

Eidgenössische Vorlagen

Neubau «Zentralgefängnis Kanton Solothurn (ZGSO)» in Flumenthal/Deitingen; Bewilligung eines Verpflichtungskredites

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung

Inländische Fernsehsender sind verpflichtet, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion. Filme und Serien werden jedoch zunehmend auch im Internet zum Abruf angeboten (Streaming). Für die oft global tätigen Streamingdienste gibt es bis jetzt in der Schweiz keine Investitionspflicht.

Die Änderung des Filmgesetzes sieht vor, dass Streamingdienste künftig ebenfalls 4 Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren müssen. Sie können sich entweder direkt an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen oder eine Ersatzabgabe entrichten, die der Schweizer Filmförderung zugutekommt. Zudem muss das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus Filmen oder Serien bestehen, die in Europa produziert wurden. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 54,49 %
522
Nein-Stimmen 45,51 %
436
Leer
12
Stimmberechtigte
2'277
Stimmbeteiligung
970
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll 15.05.2022 EWG Egerkingen eidg.pdf (PDF, 427.89 kB) Download 0 Abstimmungsprotokoll 15.05.2022 EWG Egerkingen eidg.pdf

Beschreibung

Änderung des Transplantationsgesetzes (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten»)

In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz im Schnitt jährlich rund 450 Menschen eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf an Organen ist allerdings deutlich grösser. Eine Transplantation ist heute nur möglich, wenn die verstorbene Person der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat (Zustimmungslösung). Der Wille der betroffenen Person ist aber häufig nicht bekannt. Dann müssen die Angehörigen entscheiden. In der Mehrheit der Fälle sprechen sie sich gegen eine Organspende aus.

Bundesrat und Parlament möchten die Chance von Patientinnen und Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten. Sie wollen darum die Organspende neu regeln: Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Hat eine Person nicht widersprochen, wird davon ausgegangen, dass sie ihre Organe spenden möchte. Gleichwohl werden in diesem Fall die Angehörigen einbezogen. Sie können eine Organspende ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden. Das geänderte Transplantationsgesetz ist ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Auch diese verlangt den Wechsel zur Widerspruchslösung, regelt aber die Rolle der Angehörigen nicht. Sie wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass das geänderte Transplantationsgesetz in Kraft tritt. Weil gegen das Gesetz ein Referendum zustande gekommen ist, wird darüber abgestimmt.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) annehmen?
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll 15.05.2022 EWG Egerkingen eidg.pdf (PDF, 427.89 kB) Download 0 Abstimmungsprotokoll 15.05.2022 EWG Egerkingen eidg.pdf

Beschreibung

Die Schweiz gehört zum Schengen-Sicherheitsverbund. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Schengen-Staaten operativ bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Die Schweiz arbeitet seit über zehn Jahren mit Frontex zusammen. Seit Ende 2019 wird Frontex in der EU ausgebaut. Bundesrat und Parlament haben entschieden, dass die Schweiz sich am Ausbau von Frontex beteiligt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Die Gegnerinnen und Gegner argumentieren, dass die Schweiz angebliche Menschenrechtsverletzungen durch Frontex mitverantwortet, indem sie die Agentur finanziell unterstützt.

Mit dem Ausbau erhält Frontex mehr Geld und mehr Personal. Dazu kommen neue Aufgaben im Bereich der Rückkehr ausreisepflichtiger Personen. Zudem wird die unabhängige Stelle für Grundrechte aufgestockt. Sie trägt dazu bei, dass bei Einsätzen an den Schengen-Aussengrenzen die Rechte aller gewahrt werden. Mit der Vorlage von Bundesrat und Parlament übernimmt die Schweiz ihren Anteil an dieser Reform. Ihr finanzieller Beitrag an Frontex steigt schrittweise an. Auch wird sie mehr Personal und Material zur Verfügung stellen. Falls die Schweiz diese Schengen-Weiterentwicklung ablehnt, endet ihre Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin- Staaten automatisch – es sei denn, die EU-Staaten und die EU-Kommission kommen der Schweiz entgegen.

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 1.Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) annehmen?
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll 15.05.2022 EWG Egerkingen eidg.pdf (PDF, 427.89 kB) Download 0 Abstimmungsprotokoll 15.05.2022 EWG Egerkingen eidg.pdf

Kantonale Vorlagen

Beschreibung

Worum geht es?
Die Kantonsverfassung regelt unter dem Titel «Öffentliche Schulen» die Zuständigkeiten und Aufgaben der kantonalen und kommunalen Behörden im Bereich der öffentlichen Schulen. Die Zuständigkeiten und die Aufgabenteilung in der Volksschule haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Damit die Kompetenzen und die Aufgabenteilung im Volksschulbereich mit der Kantonsverfassung übereinstimmen, müssen die Verfassungsbestimmungen angepasst werden.

Welches sind die wichtigsten Änderungen der Kantonsverfassung?
Neu wird in der Kantonsverfassung die im Volksschulgesetz verankerte Befugnis des Kantons aufgenommen, zusätzlich zu den sonderpädagogischen Institutionen weitere kantonale Angebote auf der Volksschulstufe zu führen. Zu diesen weiteren kantonalen Angeboten gehören die Klassen für Kinder aus Durchgangszentren, die schulischen Angebote für Schülerinnen und Schüler mit einem längeren Spitalaufenthalt und die progymnasiale Ausbildung (Sekundarschule P).

Formulierung
Wollen Sie die Änderung «Verfassung des Kantons Solothurn; Öffentliche Schulen» annehmen?
Ebene
Kanton
Name
Abstimmungsprotokoll 15.05.2022 EWG Egerkingen kant.pdf (PDF, 476.24 kB) Download 0 Abstimmungsprotokoll 15.05.2022 EWG Egerkingen kant.pdf

Beschreibung

Was will die Initiative?
Die Gesetzesinitiative «Weniger Sozialhilfe für Scheinflüchtlinge» will, dass die Sozialhilfeleistungen an asyl- und schutzsuchende Personen ohne Aufenthaltsbewilligung und an vorläufig aufgenommene Personen im Vergleich zu den heutigen Leistungen erheblich reduziert werden. Gemeint sind damit mutmasslich Asylsuchende im laufenden Verfahren, vorläufig aufgenommene Personen und Nothilfebeziehende. Die Initiative verlangt, dass die kantonale Gesetzgebung entsprechend angepasst wird. Der Umfang der geforderten Kürzungen wird nicht konkretisiert.

Das Initiativkomitee begründet das Begehren damit, dass die Sozialhilfekosten im Kanton Solothurn besonders im Asylbereich «aus dem Ruder laufen würden». Einer der Gründe sei, dass die erwähnten Personengruppen grosszügige Sozialhilfeleistungen erhalten würden. Das führe dazu, dass die Rückreise in das Herkunftsland für diese Personen zu wenig im Vordergrund stehe. Mit einer erheblichen Reduktion der Sozialhilfeleistungen soll dem begegnet werden.

Formulierung
Wollen Sie die Gesetzesinitiative «Weniger Sozialhilfe für Scheinflüchtlinge» annehmen?
Ebene
Kanton
Name
Abstimmungsprotokoll 15.05.2022 EWG Egerkingen kant.pdf (PDF, 476.24 kB) Download 0 Abstimmungsprotokoll 15.05.2022 EWG Egerkingen kant.pdf

Beschreibung

Was will die Initiative?
Ein Initiativkomitee hat am 28. November 2019 mit den nötigen Unterschriften die Volksinitiative mit dem Titel «Jetz si mir draa», Für eine Senkung der Steuern für mittlere und tiefe Einkommen eingereicht. Das Initiativbegehren in Form einer Anregung lautet wie folgt:

Die Tarifstufen für die Einkommenssteuern werden so angepasst, dass spätestens ab der Steuerperiode 2023 die Steuerbelastung für alle Steuerpflichtigen im Maximum 120 Prozent des Durchschnitts der Steuerbelastung aller Schweizer Kantone beträgt und spätestens ab der Steuerperiode 2030 im Maximum 100 Prozent. Die Tarifstufen (§ 44 des Steuergesetzes), die allgemeinen Abzüge (§ 41 des Steuergesetzes) und die Sozialabzüge (§ 43 des Steuergesetzes) werden ab der Steuerperiode 2023 bei jedem Anstieg der Teuerung angepasst.

Wie kam es zum Gegenvorschlag?
Der Kantonsrat stimmte der als Anregung eingereichten Initiative am 2. September 2020 zu und beauftragte den Regierungsrat mit der Ausarbeitung eines dem Begehren entsprechenden Erlasses sowie der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags. Der Gegenvorschlag soll zu einer spürbaren Entlastung der tiefen und mittleren Einkommen führen, ohne den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden übermässig zu belasten.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Jetz si mir draa», Für eine Senkung der Steuern für mittlere und tiefe Einkommen (ausformulierter Entwurf und Gegenvorschlag) annehmen?
Ebene
Kanton
Name
Abstimmungsprotokoll 15.05.2022 EWG Egerkingen kant.pdf (PDF, 476.24 kB) Download 0 Abstimmungsprotokoll 15.05.2022 EWG Egerkingen kant.pdf