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Eidgenössische Volksabstimmung vom 25. September 2022

Informationen

Datum
25. September 2022
Kontakt
Elvira Biedermann, Bereichsleiterin Zentrale Dienste
Beschreibung

URNENÖFFNUNGSZEITEN
Das Wahl-/Stimmlokal ist am Wahl-/Abstimmungssonntag jeweils von 10.00 - 11.00 Uhr geöffnet.

URNENSTANDORT
Das Wahl-/Stimmlokal befindet sich im Parterre der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 22, 4622 Egerkingen.

BEDINGUNGEN / VORAUSSETZUNGEN
Stimmen und wählen heisst, Staat und Gemeinde aktiv mitzugestalten. Versäumen Sie deshalb keinen Gang zur Urne.

Stimmberechtigt ist jede Person, die über einen gültigen Stimmrechtsausweis verfügt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie bei der Gemeindeverwaltung ein Duplikat des Stimmrechtsausweises beantragen. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises persönlich auf der Gemeindeverwaltung abholen und sich mit Identitätskarte oder Pass ausweisen.

Eidgenössische Vorlagen

Massentierhaltungsinitiative

Abgelehnt
Beschreibung

Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie.

Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten. Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten. Dadurch würden Abkommen mit wichtigen Handelspartnern verletzt. Höhere Investitionsund Betriebskosten, aufwendige Kontrollen in ausländischen Betrieben und eine Verteuerung der Lebensmittel tierischer Herkunft wären die Folge.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 24,42 %
254
Nein-Stimmen 75,58 %
786
Leer
2
Stimmberechtigte
2'254
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll 25.09.2022 EWG Egerkingen eidg.pdf (PDF, 394.05 kB) Download 0 Abstimmungsprotokoll 25.09.2022 EWG Egerkingen eidg.pdf

Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Angenommen
Beschreibung

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren. Wer länger als bis 65 arbeitet, kann neu unter bestimmten Bedingungen Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern. Das schafft einen Anreiz, länger erwerbstätig zu sein.

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 55,27 %
572
Nein-Stimmen 44,73 %
463
Leer
6
Stimmberechtigte
2'254
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll 25.09.2022 EWG Egerkingen eidg.pdf (PDF, 394.05 kB) Download 0 Abstimmungsprotokoll 25.09.2022 EWG Egerkingen eidg.pdf

Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)

Angenommen
Beschreibung

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren. Wer länger als bis 65 arbeitet, kann neu unter bestimmten Bedingungen Beitragslücken schliessen und damit die Rente verbessern. Das schafft einen Anreiz, länger erwerbstätig zu sein.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 53,49 %
552
Nein-Stimmen 46,51 %
480
Leer
7
Stimmberechtigte
2'254
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll 25.09.2022 EWG Egerkingen eidg.pdf (PDF, 394.05 kB) Download 0 Abstimmungsprotokoll 25.09.2022 EWG Egerkingen eidg.pdf

Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer

Abgelehnt
Beschreibung

Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird.

Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver. Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden. Beide Massnahmen kämen der Schweizer Wirtschaft zugute. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuerhinterziehung zur Folge haben wird.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 48,26 %
485
Nein-Stimmen 51,74 %
520
Leer
12
Stimmberechtigte
2'254
Ebene
Bund
Name
Abstimmungsprotokoll 25.09.2022 EWG Egerkingen eidg.pdf (PDF, 394.05 kB) Download 0 Abstimmungsprotokoll 25.09.2022 EWG Egerkingen eidg.pdf