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Friedensrichterkreis Gäu, Herr Michael Heim

Seit dem 1. Juli 2012 bilden die Einwohnergemeinden Egerkingen, Härkingen und Neuendorf einen Friedensrichterkreis, per 1. Januar 2013 hat sich auch Niederbuchsiten dem Kreis angeschlossen. Die Vertragsgemeinden wählen einen gemeinsamen Friedensrichter.

Dem Friedensrichter kommt im Zivilbereich die richterliche Gewalt auf Gemeindeebene zu. Er ist im Bereich seiner Zuständigkeit Schlichtungsbehörde im Sinne der Art. 202 ff. der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO). An einer Schlichtungsverhandlung wird versucht, die Streitsache friedlich beizulegen, das heisst, einen weitergehenden Prozess zu vermeiden.

Im Strafbereich ist der Friedensrichter im Bereich des Gemeindestrafrechtes zuständig für das Strafbefehlsverfahren (Art. 352 ff. der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO), wenn eine Übertretung gemäss § 4 des Kantonalen Gemeindegesetzes bzw. eines Gemeindereglements zu ahnden ist (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement). Er kann Bussen bis zum Höchstbetrag von CHF 300.- sowie Ersatzfreiheitsstrafen bis zu 5 Tagen aussprechen (§ 6 Gesetz über die Gerichtsorganisation, GO).


Zuständigkeit des Friedensrichters

I. Zivilsachen (seit 2011 inkl. Arbeitsrecht)
Als urteilender Richter:

  • wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen
  • ein Schlichtungsverfahren notwendig ist und
  • der Streitwert CHF 2'000.- nicht übersteigt


Als Sühnerichter:

  • wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist

Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.- kann der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten.

Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder dem offiziellen Formular Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter gestellt werden.

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten findet folgendes Formular Anwendung.

Falls Sie die Formulare nicht durch Anklicken des Links öffnen können, speichern Sie die PDF-Dokumente vor dem Öffnen ab. Gehen Sie dazu folgendermassen vor:

  1. Platzieren Sie den Cursor auf dem Link
  2. Drücken Sie die rechte Maustaste
  3. Wählen Sie im Kontextmenü die Option "Ziel speichern unter..." und speichern Sie die Datei lokal ab
  4. Öffnen Sie die Datei vom gewählten Speicherort aus


II. Strafsachen
Als urteilender Richter

  • wenn es um eine Bussen-Verfügung (Strafbefehl) wegen der Übertretung von § 4 des Kantonalen Gemeindegesetzes oder eines Gemeindereglements geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement)


Erläuterungen, Tipps und Hinweise findet man in der Broschüre "Mein gutes Recht", herausgegeben vom Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler.

 

Kontakt

Friedensrichterkreis Gäu, Herr Michael Heim
Weierweg 24
4623 Neuendorf

Tel. 078 740 25 06
Kontaktformular

Öffnungszeiten

Termine für Beratungen, Besprechungen und Verhandlungen nach Vereinbarung

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