Mieterwechsel melden
Vermieter (Eigentümer oder Immobilienverwaltungen) sind verpflichtet, der Einwohnergemeinde einen Mieterwechsel im Voraus anzuzeigen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Zentrale Dienste | 062 387 71 71 | Kontaktformular |
Bemerkung
Bitte füllen Sie das nachstehende Online-Formular vollständig aus.
Verfahren
Nach Eingang der Meldung des Vermieters ist die Verwaltung über den bevorstehenden Mieterwechsel informiert und kann Neuzuzüger*innen kontaktieren, sollten diese ihrer Meldepflicht innerhalb von 14 Tagen nicht nachkommen.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.