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Mieterwechsel melden

Vermieter (Eigentümer oder Immobilienverwaltungen) sind verpflichtet, der Einwohnergemeinde einen Mieterwechsel im Voraus anzuzeigen.

 

Zugehörige Objekte

Bemerkung


Bitte füllen Sie das nachstehende Online-Formular vollständig aus.

Verfahren

Nach Eingang der Meldung des Vermieters ist die Verwaltung über den bevorstehenden Mieterwechsel informiert und kann Neuzuzüger*innen kontaktieren, sollten diese ihrer Meldepflicht innerhalb von 14 Tagen nicht nachkommen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.