Gesuch zur Durchführung des 1. Mai-Festes einreichen
Für die Durchführung eines 1. Mai-Festes ist der Abteilung Bau spätestens 2 Monate vor dem Anlass das nachstehende Gesuch einzureichen. Bitte beachten Sie, dass der Abteilung Bau zusätzlich eine Anlassbewilligung zu beantragen ist, wenn am 1. Mai-Fest Speisen und Getränke gegen Entgelt verkauft werden.
Informationen zum Thema «Veranstaltungen sicher durchführen» finden Sie unter: www.event-safety-security.ch.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bau | 062 387 71 22 | Kontaktformular |
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