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Anmeldung via eUmzug

Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich Willkommen!

Wenn Sie in Egerkingen neu Ihren Wohnsitz oder Aufenthalt begründen, müssen Sie sich von Gesetzes wegen innert 14 Tagen anmelden (§ 3 Abs. 1 Gemeindegesetz, BGS 131.1). Die Anmeldung ist erst möglich, wenn Sie sich an Ihrem früheren Wohnort abgemeldet haben. 

Ihren Zuzug können Sie elektronisch via eUmzug melden. Eine persönliche Vorsprache am Schalter ist (mit wenigen Ausnahmen) nicht mehr nötig. 
 

Wer kann eUmzug nutzen?

  • Schweizer*innen 
  • EU-/EFTA-Staatsangehörige mit Ausweis B oder C


Was gilt es bei der Abmeldung via eUmzug zu beachten?

  • Die Anmeldung via eUmzug ist nur möglich, wenn Ihre frühere Wohngemeinde diesen Dienst ebenfalls anbietet.
  • Ihre frühere Wohngemeinde stellt uns Ihren Heimatschein direkt zu. 
  • EU-/EFTA-Staatsangehörige, welche ausserkantonal zuziehen, müssen uns nach erfolgter Anmeldung umgehend ihren Original-Ausländerausweis einreichen. 

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