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Bevölkerungsschutzregion Thal-Gäu Vertrag zur Führungsstruktur

Der Vertrag zur Führungsstruktur Thal-Gäu bei Katastrophen und Notlagen und zur Zivilschutzregion Thal-Gäu (nach dem Leitgemeindemodell zur Errichtung einer Bevölkerungsschutzregion Thal-Gäu) wurde von den nachstehend aufgeführten Gemeinden abgeschlossen:

Aedermannsdorf, Balsthal, Egerkingen, Fulenbach, Gänsbrunnen, Härkingen, Herbetswil, Holderbank, Kestenholz, Laupersdorf, Matzendorf, Mümliswil-Ramiswil, Neuendorf, Niederbuchsiten, Oberbuchsiten, Oensingen, Welschenrohr, Wolfwil

Der Vertrag regelt auf Stufe Region:

a) die zivile Führung bei Katastrophen und Notlagen
b) den Zivilschutz

Leitgemeinde ist die Gemeinde Balsthal.

Die Vertragsgemeinden sind für die sach- und termingerechte Umsetzung der von Bund und Kanton übertragenen Massnahmen in den Bereichen des Bevölkerungs- und Zivilschutzes verantwortlich.

Sie sorgen für die stete Einsatzbereitschaft des Regionalen Führungsstabes (RFS), der Regionalen Zivilschutzorganisation (RZSO) und der übrigen kommunalen Verbundpartner im Bevölkerungsschutz für eine ausreichende Schutzinfrastruktur sowie für vorbeugende Massnahmen zur Schadensverhinderung oder –begrenzung.

 

Informationen

Datum
1. Januar 2020
Herausgeber/-in
Bevölkerungsschutzregion Thal-Gäu
Autor/-in
Bevölkerungsschutzregion Thal-Gäu

Dokumente

Name
Vertrag Bevölkerungsschutzregion Thal-Gäu.pdf (PDF, 7.17 MB) Download 0 Vertrag Bevölkerungsschutzregion Thal-Gäu.pdf

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