Eidg. und kant. Volksabstimmung und Amteibeamtenwahlen vom 9. Februar 2020
Informationen
- Datum
- 9. Februar 2020
- Lokalität
- Das Wahl-/Stimmlokal befindet sich im Parterre der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 22.
- Kontakt
- Elvira Biedermann
Eidgenössische Vorlagen
Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
- Beschreibung
Das Schweizer Strafrecht schützt Menschen vor verschiedenen Formen der Diskriminierung. So macht sich strafbar, wer mit Äusserungen oder Handlungen eine Person oder eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in der Öffentlichkeit herabsetzt. Das Parlament hat entschieden, den Schutz zu verbessern und die AntiRassismus Strafnorm zu erweitern. Neu soll auch eine Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung strafbar sein. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.
Mit der Erweiterung der Strafnorm werden neu auch Personen geschützt, die aufgrund ihrer Homo, Hetero oder Bisexualität diskriminiert werden. Verboten sind öffentliche Äusserungen oder Handlungen, welche die Menschenwürde einer Person oder Personengruppe verletzen und somit ein Klima des Hasses schüren und das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft gefährden. Strafbar macht sich auch, wer einer Person wegen ihrer sexuellen Orientierung eine öffentlich angebotene Leistung verweigert. Die Strafnorm gilt aber nicht für Äusserungen oder Handlungen im Familien und Freundeskreis. Auch sachliche Diskussionen in der Öffentlichkeit sind davon nicht betroffen und bleiben weiterhin erlaubt.
- Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 14. Dezember 2018 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) annehmen?
- Stimmberechtigte
- 2'167
- Stimmbeteiligung
- 33.5 %
- Ebene
- Bund
Name | |||
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Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 09.02.2020 eidg.pdf (PDF, 176.13 kB) | Download | 0 | Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 09.02.2020 eidg.pdf |
Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»
- Beschreibung
Vor allem in städtischen Gebieten ist das Angebot an Wohnraum bis 2015 knapp geworden. Bis 2016 sind auch die Mieten gestiegen. Verknappung und Verteuerung waren eine Folge der guten Wirtschaftslage und des starken Bevölkerungswachstums.
Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone preisgünstige Mietwohnungen verstärkt fördern. Gesamtschweizerisch sollen mindestens zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen gemeinnützigen Bauträgern gehören – in der Regel sind dies Wohnbaugenossenschaften. Zur Förderung des gemeinnützi gen Wohnungsbaus sollen Kantone und Gemeinden für sich ein Vorkaufsrecht einführen können. Für Grundstücke im Eigentum des Bundes oder bundesnaher Betriebe würden Kantone und Gemeinden generell ein Vorkaufsrecht erhalten. Schliesslich will die Initiative verhindern, dass Subventionen für energetische Sanierungen zu Luxuslösungen führen und sich die Wohnungen übermässig verteuern. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Das Parlament hat jedoch zusätzliche Mittel für den bestehenden Fonds zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus beschlossen. Dieser soge nannte «Fonds de Roulement», aus dem Darlehen gewährt werden, wird aber nur aufgestockt, wenn die Volksinitiative abgelehnt wird.
- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» annehmen?
- Stimmberechtigte
- 2'167
- Stimmbeteiligung
- 33.5 %
- Ebene
- Bund
Name | |||
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Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 09.02.2020 eidg.pdf (PDF, 176.13 kB) | Download | 0 | Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 09.02.2020 eidg.pdf |
Kantonale Vorlagen
Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung 2020
- Beschreibung
Am 28. September 2018 haben die Eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHVFinanzierung (STAF) verabschiedet. Dagegen ist das Referendum ergriffen worden, weshalb das Schweizer Stimmvolk am 19. Mai 2019 darüber abstimmte und die Vorlage mit 66.4 % der Stimmen guthiess. Das Bundesgesetz ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Auf diesen Zeitpunkt müssen die Kantone ihr Recht anpassen.
Das Bundesrecht schafft die international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien in den Kantonen für die sogenannten Statusgesellschaften ab. Damit die Schweiz für international tätige Unternehmen steuerlich attraktiv bleibt, stellt es neue, zulässige Instrumente für Steuerentlastungen zur Verfügung. Um das Ziel zu erreichen, erwartet der Bund von den Kantonen, dass sie diese Instrumente einsetzen und günstige Steuersätze für Unternehmen festlegen.Die erste kantonale Vorlage zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben lehnte das Solothurner Stimmvolk am 19. Mai 2019 mit 51.4% der Stimmen ab. Die vorliegende zweite Vorlage setzt die bundesrechtlichen Vorgaben ebenso um und wird soweit möglich rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Im Unterschied zur ersten Vorlage, senkt der Kanton die Gewinnsteuer weniger stark auf neu 15.4% (Basis Steuerfuss der Stadt Solothurn Stand 2019, bisher maximal 21.4%). Auch diese Vorlage führt zu erheblichen Mindererträgen für Kanton und Gemeinden, die aber als wichtige Investition für den künftigen Wohlstand des Kantons zu betrachten sind. Damit kann der Kanton Solothurn seine Attraktivität als Steuerstandort erhalten. Um die Reform finanziell und sozial verträglich zu gestalten, ist sie auch diesmal mit einer Reihe von weiteren Massnahmen verbunden.
Zur Gegenfinanzierung wird die Vermögenssteuer für Vermögen von über 1 Mio. Franken und die Teilbesteuerung von Dividenden erhöht. Weiter werden Personen mit kleinen Einkommen bei der Einkommenssteuer entlastet und der Abzug für die Kosten der familienergänzenden Kinderbetreuung erhöht. Die von der Steuerreform begünstigten juristischen Personen leisten neu Beiträge für die Finanzierung der bestehenden Ergänzungsleistungen für Familien. Der Kanton gleicht den Gemeinden die zu erwartenden Mindererträge kombiniert mit einer Härtefallregelung während acht Jahren weitgehend aus.- Formulierung
- Wollen Sie den Kantonsratsbeschluss «Umsetzung der Steuerreform und der AHV-Finanzierung 2020» annehmen?
- Stimmberechtigte
- 2'167
- Stimmbeteiligung
- 32.3 %
- Ebene
- Kanton
Name | |||
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Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 09.02.2020 kant.pdf (PDF, 167 kB) | Download | 0 | Abstimmungsprotokoll EWG Egerkingen 09.02.2020 kant.pdf |
Bezirkswahlen
Amteibeamtenwahlen
- Anzahl Stimmberechtigte
- 2'122
- Stimmbeteiligung
- 29.69 %
- Ebene
- Bezirk
- Art
- andere Behörde
Name | |||
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Wahlprotokoll EWG Egerkingen Ersatzwahl ErsatzrichterIn 09.02.2020.pdf (PDF, 156.89 kB) | Download | 0 | Wahlprotokoll EWG Egerkingen Ersatzwahl ErsatzrichterIn 09.02.2020.pdf |