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Grundbuchamt Thal-Gäu

Das Grundbuchamt Thal-Gäu bespricht mit Ihnen, beratet Sie und verurkundet:

  • Grundstückgeschäfte (Kauf, Tausch, Schenkungen)
  • Hypothekargeschäfte
  • Stockwerkeigentums- und Baurechtsverträge
  • Dienstbarkeitsverträge (Servitute) 
     

ausserdem erhalten Sie

  • Grundbuchauskünfte
  • Grundbuchauszüge
  • Eigentumsbestätigungen


Zur öffentlichen Beurkundung von Rechtsgeschäften über Grundstücke ist diejenige Amtschreiberei zuständig, in deren Amtskreis sich das Grundstück befindet. Vorverträge von Kaufverträgen, Eheverträge sowie Sacheinlage- und Sachübernahmeverträge können auch vom privaten Notar verurkundet werden. Befinden sich Grundstücke in mehreren Amtskreisen, kann die Beurkundung durch die Amtschreiberei erfolgen, die zuerst darum ersucht wird.

Kontakt

Grundbuchamt Thal-Gäu
Wengimattstrasse 2
4710 Balsthal

Tel. 062 311 90 11
Fax 062 311 90 10
Kontaktformular

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