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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Arbeitsgesetz in Artikel 6 geregelt. Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz konkretisiert diese Anforderung und umschreibt im Grundsatz in Art. 2: «Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten». 

Während Arbeitssicherheit vor allem den Schutz der Mitarbeitenden vor Unfällen und Berufskrankheiten umfasst, soll der Gesundheitsschutz Mitarbeitende vor physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz schützen.

Sicherheitsbeauftragte/r der Einwohnergemeinde Egerkingen ist der/die Bereichsleiter/in Bau, welche/r in dieser Funktion für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden der Einwohnergemeinde Egerkingen verantwortlich ist. 

 

 

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