AHV-Zweigstelle Hilfestellungen bei der Anmeldung von AHV und EL
Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde ist das Bindeglied zur Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO).
Sie können bei der AHV-Zweigstelle sämtliche Merkblätter und Formulare zu den verschiedenen Sozialversicherungen beziehen.
Nebst der Weiterleitung von Unterlagen zum Bezug von Ergänzungsleistungen ist Ihnen der/die AHV-Zweigstellenleiter/in gerne auch beim Ausfüllen der Formulare behilflich.
Bitte beachten Sie, dass die AHV-Zweigstelle keine Rechtsauskünfte zu allfälligen Sozialversicherungsansprüchen erteilt. Anfragen dieser Art richten Sie bitte direkt an die AKSO.
Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben?
Mit dem Berechnungstool der AKSO können Sie auf einfache Weise einen allfälligen Anspruch provisorisch berechnen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrale Dienste | 062 387 71 71 | Kontaktformular |