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Einbürgerungsreglement Bürgergemeinde

Das Einbürgerungsreglement regelt die der Bürgergemeinde nach dem eidg. und dem kant. Einbürgerungsgesetz zustehenden Kompetenzen und Aufgaben in Bezug auf:

a)  die Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht
b)  die Zuständigkeit für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts
c)  die Festsetzung der Einbürgerungsgebühr

Informationen

Datum
1. Januar 2006
Herausgeber/-in
Bürgergemeinde Egerkingen
Autor/-in
Bürgergemeinde Egerkingen

Dokumente

Name
Einbürgerungsreglement.pdf (PDF, 107.48 kB) Download 0 Einbürgerungsreglement.pdf

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